Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EBM Buntes Glas e.U.
Stand: 22.01.2025

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und der Kunstglaserei EBM Buntes Glas e.U. (nachfolgend „Verkäuferin“) hinsichtlich der Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen abgeschlossen werden.

1.2. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Steht die Verkäuferin mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.4. Mitarbeitern der Verkäuferin ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen erfordern für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Verkäuferin.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden. Weiters sind alle schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. An diese Kostenvoranschläge ist die Verkäuferin 30 Tage ab Abgabedatum gebunden.

2.2. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Not-wendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

2.3. Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung der Verkäuferin oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot der Verkäuferin schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage der Verkäuferin unterfertigt.

2.4. Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.

2.5. Die Verkäuferin kann vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.

2.6. Die Erstellung von Entwürfen und Plänen durch die Verkäuferin ist entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Entwurfes auf die Kostenpflicht hingewiesen.

2.7. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maserung und Struktur u.ä.

2.8. Bei nachträglichen Änderungen durch den Kunden, wird dem Kunden den bis dahin entstandenen Arbeitsaufwand berechnet. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung der Verkäuferin nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Alle Preise verstehen sich in Euro. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen sowie Verzugszinsen in

gesetzlicher Höhe (4 % p.a.) zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt weitere Lieferungen oder Leistungen auszusetzen.

3.6. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn eine rückständige Leistung seitens des Verbrauchers zumindest seit sechs Wochen fällig ist und die Verkäuferin unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

3.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

4. Lieferung und Abnahme

4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der Verkäuferin angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

4.2. Ist die Zustellung der versandten Ware beim Kunden nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die Verkäuferin ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

4.3. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Verkäuferin die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von der Verkäuferin vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

4.4. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Gegenüber dem Kunden behält sich die Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware/dem gelieferten Werk vor. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen bleibt die vom übergebene Ware - gleich in welchem Zustand – unbeschränktes Eigentum der Verkäuferin, auch dann, wenn sie im Betrieb des Kunden bearbeitet oder verwendet wird.

5.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

5.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

5.4.Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf die Verkäuferin dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und die Verkäuferin unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

5.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

5.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich von der Verkäuferin erklärt wird.

6. Annahmeverzug

6.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf die Verkäuferin bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern die Verkäuferin im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen kann.

6.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die Verkäuferin ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern, wofür ihr eine Lagergebühr in Höhe von € 20 pro angefangenem Kalendertag zusteht.

6.3. Davon unberührt bleibt das Recht der Verkäuferin, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf die Verkäuferin außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme vom Kunden verlangen.

7. Gewährleistung

7.1. Die Verkäuferin leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

7.3. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

7.4. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

7.5. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

7.6. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

7.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

7.8. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

7.9. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, die der Verkäuferin entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

7.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

7.11. Ein Wandlungsbegehren bzw Vertragsauflösungsbegehren kann die Verkäuferin durch Verbesserung, Ersatz oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen unbehebbaren Mangel handelt.

7.12. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leistet die Verkäuferin nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

7.13. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

7.14. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.

7.15. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden / Geistiges Eigentum der Verkäuferin

8.1. Schuldet die Verkäuferin nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde der Verkäuferin alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den von der Verkäuferin vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihr die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Lieferanten überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

8.2. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von der Verkäuferin beigestellt oder durch dessen Beitrag entstanden sind, bleiben dessen geistiges Eigentum.

8.3. Schuldet die Verkäuferin nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung,

Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung des Lieferanten ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

9. Haftung

9.1. Der Verkäuferin haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. So haftet die Verkäuferin auch im Falle eines Einbruchsdiebstahls von bei der Verkäuferin in Gewahrsame befindlicher Verglasungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

9.2. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern das KSchG nicht anwendbar ist, der Kunde zu beweisen.

9.3. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

9.4. Im Übrigen ist eine Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen.

9.5. Die Haftung der Verkäuferin ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von der Verkäuferin autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

9.6. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Verkäuferin abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die die Verkäuferin zur Bearbeitung übernommen hat.

9.7. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.

9.8. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung der Verkäuferin auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien. Insbesondere denkmalgeschützte Verglasungen oder besonders alte Verglasungen, die im Zuge der Restaurierung - trotz ordnungsgemäßer Sorgfalt und fachgemäßer Ausführung - beschädigt werden, können naturgemäß nicht mehr in ihren Originalzustand zurückversetzt werden, sondern werden nach dem aktuellen Stand der Technik von der Verkäuferin optisch an- und ausgeglichen.

9.9. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat die Verkäuferin den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um

entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin angelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

10. Widerrufsrecht (für Verbraucher)

10.1. Es gelten dies gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

10.2. Es besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage:

- im Falle eines Werkvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses und

- im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag der Übergabe der Ware.

10.3. Damit der Kunde das Widerrufsrecht ausübt, muss er die Verkäuferin mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den außerhalb des Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren.

10.4. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die Verkäuferin alle Zahlungen, die die Verkäuferin vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Verkäuferin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Verkäuferin dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

11. Datenschutz

11.1. Die Verkäuferin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie anderen einschlägigen Gesetzen - in der jeweils aktuellen Fassung.

11.2. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen, s. Impressum.

12. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Verkäuferin

12.1. Die Verkäuferin ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt Lichtbilder von ihren Werken (Anfertigungen oder Restaurationen) anzufertigen und diese zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Kunde erteilt zur

Veröffentlichung zu Werbezwecken der Verkäuferin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche.

12.2. Die Verkäuferin verpflichtet sich Personen aus den Lichtbildern zu schneiden oder diese unkenntlich zu machen.

12.3. Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der Verkäuferin verarbeitet werden.

13. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

13.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Verkäuferin, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

13.3. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde der Verkäuferin umgehend schriftlich bekannt zu geben.

13.4. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt